Wir suchen Verstärkung für unsere Teams. Mehr Infos auf unseren Karriereseiten. Das Strausbad und die Sauna sind wegen notwendiger Reparatur- und Wartungsarbeiten noch bis voraussichtlich April 2024 geschlossen. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Danke für Ihr VerständnisAm 21.03. bleibt unser Kundencenter geschlossen. Sie erreichen uns an diesem Tag telefonisch und per E-Mail.
Energie: Ansprechpartner

Strom, Wärme, Netze

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Kundenberatung
+49 3341 345 345
Ansprechpartner Robert Ehrich
Robert Ehrich
Kundenberatung
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Kundenberatung
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Kundenberatung
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Marktkommunikation
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Forderungsmanagement
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Wärmeabrechnung / Sondervertragskunden
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Sibylle Frey
Sondervertragskunden / Hausanschlusswesen
+49 3341 345 122
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Fachbereichsleiter Shared Services
+49 3341 345 121
Energiehandel und Marketing
Stefanie Pflügner
Fachbereichsleiterin Energiehandel
+49 3341 345 115
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Maria Grosche
FB Energiehandel / Marketing
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Referentin für Marketing
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Wärmevertrieb
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Personal
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Marion Wunder
Personal / Organisation
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Tina Fiedler
Personal
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Annett Winkler
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Verbraucherbeschwerden
Beschwerdestelle für Verbraucher
+49 3341 345 345

Ihre Meinung kommt bei uns an

Wie zufrieden sind Sie mit uns? Was läuft gut, was können wir besser machen? Ihr Feedback bringt uns voran. Ob zu Stromtarifen, Hausanschluss, Fernwärmepreisen oder Engagement, wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.  

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Ihr gutes Recht

Verbraucherrechte und Streitbeilegungsverfahren

Die Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:

Stadtwerke Strausberg GmbH
Kastanienallee 38
15344 Strausberg
Tel.: +49 3341 345 345
Fax: +49 3341 345 420
E-Mail: ssg@ssg-strausberg.de

Haben Sie Ihre Beschwerde bereits bei uns eingereicht und keine befriedigende Antwort bekommen? Das bedauern wir sehr. Bitte lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Wenn uns das einmal nicht gelingen sollte, können Sie sich an folgende Schlichtungsstellen wenden: 

Strom

Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: +49 30 275 724 00
Fax: +49 30 275 724 069
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Web: www.schlichtungsstelle-energie.de 

Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.

Fernwärme

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel.: +49 7851 795 79 40
Fax: +49 7851 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de 
Web: www.verbraucher-schlichter.de 

Die Stadtwerke Strausberg GmbH (Unternehmen) erklärt sich hinsichtlich von Streitigkeiten zu einem Anschluss- und/ oder Versorgungsverhältnis Fernwärme bereit, an der alternativen Streitbeilegung mit Verbrauchern nach dem VSBG teilzunehmen. Hiernach ist der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) berechtigt, die Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn er zuvor seine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet hat. 

Sind seit der Geltendmachung des streitigen Anspruchs gegenüber dem Unternehmen nicht mehr als zwei Monate vergangen und hat das Unternehmen den streitigen Anspruch in dieser Zeit weder anerkannt noch abgelehnt, so kann das Unternehmen das Schlichtungsverfahren für die Restdauer der zwei Monate aussetzen lassen. Der Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten 

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie hier:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
des Zentrums für Schlichtung e. V.
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: +49 30 22 480 500 oder +49 1805 10 1000
Fax: +49 30 22 480 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de