Wir suchen Verstärkung für unsere Teams. Mehr Infos auf unseren Karriereseiten. Fahrradwetter? E-Bikes können Sie jetzt auch am Lustgarten mieten.Das Strausbad und die Sauna sind wegen notwendiger Reparatur- und Wartungsarbeiten noch bis voraussichtlich April 2024 geschlossen. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Danke für Ihr Verständnis
Stadtwerke Gruppe Strausberg: Engagement

Engagement für Strausberg

Engagiert und nahbar

Die Stadtwerke Gruppe Strausberg ist ein verlässlicher Partner und als Mitgestalter des Gemeinwohls in der Stadt nicht mehr wegzudenken. Wir unterstützen die sportlichen, sozialen und kulturellen Aktivitäten in Strausberg im Rahmen unserer Möglichkeiten mit Spenden, Sponsoring und oft auch ganz persönlichem Engagement der Mitarbeiter. Bildungseinrichtungen, Vereine, gemeinnützige Organisationen und manchmal auch private Initiativen profitieren von der Zusammenarbeit mit den Stadtwerken: Von der Freiwilligen Feuerwehr über Gymnasium und Fanfarenzug bis zum Geschichts- und Kunstverein. Die geförderten Projekte sind so vielseitig wie die grüne Stadt am See eigentlich bunt ist.

30 Jahre — 30 Projekte

Diese Projekte haben wir schon gefördert

DRK-Kita Zauberwald

500 Euro Förderung investierte die Kita in aktuelle Bücher für die Kinder von 0 bis 6 Jahren, um den Spracherwerb zu fördern und zu unterstützen.

Fußball-Kids im Traningscamp

Wir unterstützen das Trainingscamp für alle kleinen Nachwuchsfußballer unter dem Motto „Mentalität und Zusammenhalt fördern“ des SV Gartenstadt 71 e. V.

Sie kennen ein Projekt, in das wir uns unbedingt einbringen sollten? Dann kommen Sie einfach auf uns zu. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Formular, dann können wir am schnellsten entscheiden, was wir für Sie tun können.

Veranlasst zur Förderung unserer Stadt

Spenden- und Sponsoringleitfaden der Stadtwerke Gruppe Strausberg

Vorwort

Als Kommunikationsinstrument rücken Marketing und Public Relations (Öffentlichkeitsarbeit) immer mehr in den Vordergrund unternehmerischen Handelns. Zu den Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit gehört die Förderung von Ereignissen, Veranstaltungen und Projekten sportlicher, kultureller, sozialer und ökologischer Natur.

Hintergrund dieser Fördermaßnahmen, welche im Rahmen von Spenden und Sponsoring getätigt werden, ist die Absicht, mit den Kunden des jeweiligen Unternehmens besser in Kontakt zu treten. Das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Strausberg soll im Hinblick auf das Engagement unserer Unternehmensgruppe und der einzelnen Unternehmen geweckt und letztlich auch gestärkt werden. Bei allen Maßnahmen im Rahmen von Förderleistungen steht das öffentliche Interesse im Mittelpunkt.

Als verlässlicher Partner und Mitgestalter des Gemeinwohls der Stadt Strausberg ist sich die Stadtwerke Gruppe Strausberg ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stets bewusst. Unser Slogan „Wir bringen Leben in die Stadt“ bedeutet auch, dass unser Hauptaugenmerk auf der Förderung nachhaltiger und zukunftsorientierter Projekte und der Schaffung einer besseren Lebensqualität in unserer grünen Stadt am See liegt. Zahlreiche Vereine, Institutionen und soziale Einrichtungen werden jährlich von unseren Unternehmen unterstützt. Wir engagieren uns dort, wo es für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt notwendig und sinnvoll ist. Als Partner der Stadt sehen wir uns dazu verpflichtet, in die Zukunft zu investieren.

Gesellschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmensphilosophie und auch die unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieser Verantwortung sehen wir uns gewachsen und nutzen gern die Gelegenheit, die Stadt Strausberg, deren Bürgerinnen und Bürger, unsere Kunden und Geschäftspartner mit Weitblick in der Umsetzung ihrer Aktionen, Veranstaltungen und Projekte zu unterstützen.

Anwendungsbereich

Dieser Leitfaden findet Anwendung in allen Belangen des Spendens und Sponsorings der Stadtwerke Gruppe Strausberg.

Zweck des Leitfadens

Zweck dieses Leitfadens ist eine einheitliche Behandlung von Spenden- und Sponsoringanfragen, deren transparenter und objektiver Beurteilung anhand festgelegter Prüfkriterien, welche dem Antrag auf Förderung zu entnehmen sind.

Begriffsbestimmungen und Abgrenzung

Eine Spende wird als eine freiwillige Leistung ohne Gegenleistung definiert, die der Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 und 54 der Abgabenordnung dient. Spenden erfolgen ausschließlich zur Unterstützung der Interessen des Begünstigten. Eine Spende erfolgt stets gegen Ausstellung einer Spendenbescheinigung.

Nach der Definition des Bundesministeriums der Finanzen ist Sponsoring als „Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen zu verstehen, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.“ Unter dem Begriff Sponsoring im weiten Sinne fallen auch Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle dieser Fördertätigkeiten. Sponsoring ist eine zielbezogene freiwillige Zusammenarbeit zwischen Sponsor und Sponsoringnehmer. Sponsoring basiert — im Gegensatz zum Spendenwesen — immer auf dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Der Sponsor verpflichtet sich dabei zur Unterstützung des Sponsoringnehmers. Als Gegenleistung räumt der Sponsoringnehmer dem Sponsor bestimmte Rechte ein, etwa das Recht, die Marke des Sponsors im Umfeld des Sponsoringnehmers zu präsentieren oder dessen Vertriebs- und Marketingkanäle zu nutzen, über die der Sponsor Zugang zu der Zielgruppe des Sponsoringnehmers erhält. Sponsoring dient damit auch der Förderung unternehmensbezogener Ziele des Sponsors (zum Beispiel Imagegewinn, Steigerung der Bekanntheit des Unternehmens oder dessen Marke). Für den Sponsor geht es damit regelmäßig um die kommunikative Nutzung des gesponserten Projekts beziehungsweise der gesponserten Person, Gruppe und/oder Organisation und letztendlich darum, einen „Return on Sponsoring Investment“ zu erzielen.

Unterstützungsgegenstand; Anforderungen und Ausschlusskriterien

Unterstützungsfähig sind jegliche Aktionen, Veranstaltungen und Projekte sportlicher, kultureller, sozialer und ökologischer Natur in Strausberg und Umgebung, bei denen die nachfolgenden Kriterien zutreffen und die Ausschlusskriterien einer Förderung nicht greifen. Die Stadtwerke Gruppe Strausberg fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Spenden, Sponsoring und dem ganz persönlichen Engagement der Mitarbeiter.

Thematische Anforderungen

Die zu fördernde Aktion, Veranstaltung oder das zu fördernde Projekt ist wenigstens einem, besser mehreren der folgenden Themengebiete zuzuordnen:

  • Umweltschutz/ Klimaschutz, insbesondere Energiesparen und Energieeffizienz
  • Naturwissenschaftlich-technische, ökologische bzw. ökonomisch-finanzielle Bildung
  • Integration und Barrierefreiheit hinsichtlich unterschiedlicher Altersgruppen, nationaler und sozialer Herkunft, bzw. hinsichtlich körperlich oder geistig beeinträchtigter Personen
  • Sport und Gesundheit
  • Kunst und Kultur bzw. Brauchtum und Traditionspflege

Formale Anforderungen

Die zu fördernde Aktion, Veranstaltung oder das zu fördernde Projekt

  • ist explizit auf die Stadt Strausberg bzw. die nähere Umgebung ausgerichtet
  • hat klare Ziele, die befristet und messbar sind
  • birgt die Chance auf eine nachhaltige Wirkung für die Stadt Strausberg und deren Bürgerinnen und Bürger
  • leistet einen aktiven Beitrag zu einer höheren Lebensqualität in der Stadt Strausberg, dient der Imagepflege und Kundenbindung der Stadtwerke Gruppe Strausberg bzw. ihrer einzelnen Unternehmen
  • wird nicht im Alleingang, sondern gemeinsam mit Partnern/ mit Unterstützung durch Netzwerke durchgeführt
  • kommt einer möglichst großen Anzahl an Personen zugute
  • bevorzugt gefördert werden generationsübergreifende und integrative Projekte/Aktionen, die den Zusammenhalt der Bürgergesellschaft in Strausberg positiv beeinflussen

Die Stadtwerke Gruppe Strausberg unterstützt neben einzelnen Projekten/ Aktionen auch im Raum Strausberg ansässige bzw. tätige gesellschaftlich bedeutsame Institutionen und Einrichtungen, deren einzelne Aktivitäten vorgenannte inhaltliche und formale Kriterien erfüllen. 

Bei Sponsorings dient die zu unterstützende Aktion, Veranstaltung oder das zu unterstützende Projekt zusätzlich auch der Imagepflege und Kundenbindung der Stadtwerke Gruppe Strausberg bzw. ihrer einzelnen Unternehmen. Sponsoringleistungen werden grundsätzlich in einem beiderseitigen Vertrag schriftlich vereinbart.

Ausschlusskriterien für eine Förderung

Die Stadtwerke Gruppe Strausberg unterstützt im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements keine Einzelpersonen und keine Aktivitäten mit kommerziellem Zweck. 

Weitere Ausschlusskriterien sind:

  • die Unterstützungsleistung darf für das Projekt keine Abhängigkeit bewirken
  • überregionale Projekte bzw. Projekte, die über das Liefer- und Leistungsgebiet der Stadtwerke Gruppe Strausberg hinausgehen, erfahren keine Unterstützung
  • es werden keine abgeschlossenen Projekte rückwirkend gefördert
  • politische Parteien und religiöse Organisationen werden nicht unterstützt
  • die Gegenleistung im Rahmen eines Sponsoringvertrages darf nicht in einer bloßen Platzierung des Logos bestehen

Termine; Antragsformular; wiederholte Förderung

Um die Vielzahl an Anfragen für Spenden- und Sponsoringleistungen zeitnah bearbeiten zu können, bieten wir zwei feste Bewerbungstermine an. Bis zum 15. Februar und bis zum 15. August können Sponsoringanfragen schriftlich eingereicht werden.

Zur besseren Orientierung haben wir ein Antragsformular mit allen relevanten Eckdaten vorbereitet. Über die Verteilung des Budgets entscheiden wir auf der Basis der im Antrag angegebenen Informationen. Über unsere Entscheidung zu den eingereichten Anträgen werden die Antragsteller schriftlich benachrichtigt.

Projektzusagen werden nur für ein Kalenderjahr bzw. eine Saison erteilt. Aus wiederholten Projektzusagen kann kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Fortführung der Unterstützung abgeleitet werden.

Verfahrensablauf; Entscheidung

Antragstellung:

Das Verfahren beginnt mit der Antragsstellung. Dafür muss das notwendige Formular vollständig ausgefüllt werden. Um eine schnelle und zielgerichtete Bearbeitung sämtlicher Anträge zu gewährleisten, können ausschließlich Bewerbungen mit ausgefülltem Antragsformular berücksichtigt werden. Des Weiteren werden ausschließlich schriftliche Anfragen bearbeitet; mündliche Anfragen werden mit Verweis auf das Erfordernis der Schriftlichkeit zurückgewiesen.

Entscheidungsvorbereitung:

Um objektive Entscheidungen zu treffen, werden alle Anträge hinsichtlich des Antragstellers und des Antragsgegenstandes anhand der im Leitfaden benannten Anforderungen und Kriterien geprüft.

Entscheidungsfindung und Bescheid:

Die Entscheidung wird schließlich auf der Grundlage einer Bewerbungsmatrix getroffen. Nach der Entscheidung werden die Antragsteller sowohl bei einer Zu- als auch bei einer Absage zeitnah schriftlich benachrichtigt.

Vertragliche Anforderungen bei Sponsorings

Eine schriftliche Fixierung des Sponsoring-Engagements dient sowohl dem Sponsor als auch dem Sponsoringnehmer in vielerlei Hinsicht. Zum einen fördert sie die gezielte Auseinandersetzung mit den Rechten und Pflichten eines solchen Arrangements und zum anderen ist sie Grundlage für eine nachträgliche Prüfung der ursprünglichen mit dem Sponsoring beabsichtigten Ziele. Deshalb sollte die schriftliche Ausarbeitung folgende Punkte beinhalten:

  • Präambel
  • Verpflichtungen des Sponsors
  • Verpflichtungen des Gesponserten
  • Ausschließlichkeit
  • Zweckbindung
  • Wohlverhalten
  • Vertraulichkeit
  • Vertragsdauer
  • Haftungsausschluss
  • Vertragsänderungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ein Junge steht im Kornfeld und schaut durch ein Fernrohr

Nachhaltig engagiert

Uns für Strausberg zu engagieren, heißt auch nachhaltig zu handeln. So gestalten wir grünes Strausberg. 

Maria Grosche

Spenden / Sponsoring
+49 3341 345 152
Stadtwerke Gruppe Strausberg:
Kastanienallee 38, 15344 Strausberg
Ansprechpartnerin Maria Grosche